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Kastrationspflicht in der Schweiz

Kastrationspflicht in der Schweiz

Seit 2018, als die Kastrationspflicht in der Schweiz zum Thema wurde und so viele Unterschriften gesammelt wurden, wie noch nie – hat sich in unserem Land leider nichts geändert. Jedes Jahr werden weitere Katzen geboren, jedes Jahr werden zu viele Kätzchen getötet, denn sie sind nicht gewollt und überflüssig! Auf welche Arten sie ihr Leben verlieren wollen wir hier nicht aufzeigen, denn sie sind tragisch und im höchsten Grad Tierschutzwidrig.

Die Zahlen zeigen, dass vermutlich über 300’000 Katzen in der Schweiz verwildert sind. Wir rechnen mit mehr, denn zu viele werden nie gesehen und verstecken sich vor Menschen.
Seit des Klimawandels und milderer Winter wissen wir, dass Katzen meist 3 Würfe gebären, denn die kalte Jahreszeit ist nicht mehr so kalt und oft finden Katzen Tierfreunde, die ihnen Futter bereit stellen und dadurch dafür sorgen, dass auch ihre Jungen ohne Probleme grösser werden. Dies sollte nicht sein. Am Schluss haben wir eine ganze verwilderte Katzenfamilie.
Bitte meldet verwilderte Katzen damit diese eingefangen, die Jungen sozialisiert und vermittelt werden können und die Katzenmama nach der Aufzucht kastriert wird. Auch Jungkatzen werden bei einem seriösen Verein nur vermittelt, wenn sichergestellt ist, dass sie im Alter von 6 Monaten kastriert werden. Dies wird vertraglich überprüft.

Helft mit, das Katzenleid zu lindern, helft mit sicherzustellen, dass so viele verwilderte Katzen wie möglich eingefangen, kastriert und wenn nicht sozialisierbar wieder ausgewildert werden. Die wenigsten verwilderten Katzen suchen die Nähe zu Menschen. Sie sind froh, wenn man sie in Ruhe lässt. Doch oft ist der erste Tierarzt Besuch, wo alles überprüft wird, der einzige in ihrem Leben! Da muss genauer hingekuckt werden –  Zähne, Parasiten, Gewülste, Krankheiten und vieles mehr wird untersucht und behandelt. Wir wollen den Katzen ein möglichst krankheits- und sorgenfreies Leben ermöglichen.

Ihr findet sie überall – auf Bauernhöfen, Fabrikarealen, in Wohnquartieren, Schrebergärten sowie Gärtnereien. Doch niemand fühlt sich verantwortlich, viele schauen weg!
Es gibt so vieles was ihnen zu schaffen macht, so vieles was ihr Leben beeinträchtigt – so vieles wo wir helfen könnten das Leid zu mindern!

 

Wir zitieren einen Text aus den Tierschutzgesetz, wie von NetAP und der Organisation “Tier im Recht“, welchen sie publizierten, um die Kastrationspflicht durchzubringen:

Die Schweizer Tierschutzverordnung (Art. 25 Abs. 4 TSchV) schreibt vor, dass ein Tierhalter die zumutbaren Massnahmen treffen muss, um zu verhindern, dass sich seine Tiere übermässig vermehren. Dies bedeutet, dass jemand der verwilderte Katzen füttert für diese die Verantwortung übernehmen muss.

In der Schweiz werden jährlich schätzungsweise 200’000 unerwünschte Kitten getötet, was bedeutet das sie erschlagen werden oder ertränkt, erstickt, erschossen wie auch eingeschläfert. Leider gibt es so viele weitere Möglichkeiten sich ihrer zu entledigen. Meist handelt es sich um Tierquälerei, doch dies zu beweisen ist oft schwer.

Im eidgenössischen Jagdgesetz (Art. 5 Abs. 3 lit. a JSG) ist festgehalten, dass verwilderte Hauskatzen oder Katzen welche jagen und sich weiter als 300m von ihrem Zuhause entfernen das ganze Jahr über bejagt werden dürfen. Leider hat das Parlament im Jahr 2013 unterlassen, diese Bestimmung aus dem Jagdgesetz zu entfernen (vgl. Motion Nr. 11.3664). Zusätzlich entscheidet das kantonale Recht, ob und unter welchen Voraussetzungen das Erschiessen gestattet ist.

Eine Populationskontrolle ist somit im Tierschutzrecht festgehalten, doch leider regelt sie nicht die wirkungsvolle Umsetzung. Im Ergebnis findet deshalb keine Bestandsregulierung statt. Statt eine Kastrationspflicht einzuführen, die das Problem der unkontrollierten Vermehrung (Überpopulation) eingrenzen würde und künftiges Leid präventiv verhindern könnte, nimmt man in Kauf, dass viel zu viele Katzen auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Die Regulierung des Katzenbestandes könnte durch die systematische Kastration von Freigänger-Katzen verhältnismässig  „human“, dafür effektiv und nachhaltig kontrolliert werden.

Leider reicht der Wortlaut des Art. 25 Abs. 4 TSchV offensichtlich nicht aus, um die Katzenpopulation tiergerecht zu regulieren. Daher braucht es eine weitere steuernde Massnahme: Eine Anpassung der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung für die zwingende Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen.

Selbst im Ausland kann mitverfolgt werden, dass die Kastrationspflicht für Katzen erfolgreich ist. Deutschland passte, gestützt auf § 13b Tierschutzgesetz, in verschiedenen Städten/Gemeinden ihre Kommunalverordnungen an. Hier beim Tierschutzbund.de findet sich eine Liste der deutschen Städte/Gemeinden mit einer Katzenkastrationspflicht. Auch in Österreich wurde eine Anpassung des Gesetztes durchgeführt – vgl. Anlage 1, Art. 2 Abs. 10 der 2. Tierhaltungsverordnung.

Weitere Details finden Sie auf der Seite kastrationspflicht.ch und wir hoffen, dass das Katzenleid in der Schweiz dank dieser Petition gemindert werden kann. Über 150 Tierschutz Organisationen unterstützen diesen Vorstoss von NetAP und ‘Tier  im Recht’ und helfen mit, die Zahl der nicht kastrierten Katzen zu verringern. Doch leider ist diese Hilfe nicht gross genug und so muss jeder mithelfen und es ist an der Zeit umzudenken und das Elend zu mildern.

Petition wurde eingereicht

Am 12. Juni 2018 wurde in Bern die Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz mit 115’567 Unterschriften eingereicht. Diese Zahl beeindruckt und steht dafür, dass endlich der richtige Weg beschritten werden muss.

6 Jahre später hat sich nichts verändert. Vom Bundesrat wird nicht anerkannt, dass es ein Katzenleid in der Schweiz gibt und die Politik bewegt sich nicht, obschon das Problem jährlich grösser wird! Wann endlich handeln wir? Es ist fünf nach zwölf und es ist höchste Zeit etwas zu unternehmen. Wann sieht unser Bundesrat das Problem ein? Wann hilft er, dass Leid dort zu verhindern wo es beginnt?

Wir hoffen, dass die Bundesversammlung die Notwendigkeit einer Kastrationspflicht erkennt und entsprechend handeln wird, damit das Katzenelend in unserem Land nachhaltig und tiergerecht bekämpft werden kann.

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